11 8.2 Aussagen Die Vorinstanz befragte F.________ als Zeugin (pag. 73 ff.) sowie den Beschuldigten (pag. 77 ff.) zur Sache: - Erstere führte auf entsprechende Fragen zusammengefasst aus, sie arbeite bei der Zivilklägerin als G.________ (Funktion) und prüfe als solche unter anderem die Kassen auf deren Richtigkeit (pag. 73, Z. 11 ff.). Weiter schilderte sie – wie bereits zur Sprache gekommen ist – die Vor- und Entstehungsgeschichte der Videoüberwachung: