Als Folge der am 28. Januar 2019 festgestellten Kassendifferenz von CHF –170.20 sei das Bildmaterial ausgewertet worden. Daraus sei ersichtlich, dass der Beschuldigte fünf Mal während des Kassiervorgangs jeweils mindestens CHF 5.00 entwende, was dieser aber bestreite. - Schliesslich liegt auch das Protokoll der Befragung des Beschuldigten durch den Sicherheitsdienst am 15. Februar 2019 vor, in der ihm auch die fristlose Entlassung eröffnet wurde (pag. 6 ff.). Die Verteidigung reichte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zudem die Personaleinsatzpläne der Kalenderwochen 4 und 5 des Jahres 2019 ein (pag. 82 f.).