_) stammt der Ereignisrapport vom 18. Februar 2019, in dem vor allem der Sachverhalt aus Sicht der Zivilklägerin, der sie zur fristlosen Entlassung des Beschuldigten bewog, geschildert ist (pag. 16 ff.). Unter anderem ist festgehalten, dass es in der fraglichen Take-away-Filiale trotz organisatorischer Massnahmen immer wieder zu nicht erklärbaren Kassendifferenzen (im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2019 von total CHF –5'323.10) gekommen sei, weshalb man wegen Verdachts auf Bargelddiebstahl eine verdeckte Kamera installiert habe.