Alle Sequenzen zeigen einen unbestrittenermassen vom Beschuldigten am Morgen des 27. Januar 2019 ausgeführten Kassiervorgang sowie das Geschehen einige Sekunden davor und danach, das sich aber grösstenteils ausserhalb des Kamerawinkels abspielt. Auf den ersten fünf Aufzeichnungen (gemäss dem darin enthaltenen Zeitstempel von 05:19:22– 05:19:37, 05:57:56–05:58:29, 06:27:58–06:28:43, 07:14:30–07:16:06 und 08:51:53–08:52:38 Uhr) soll dabei gemäss Darstellung der Zivilklägerin jeweils die Entnahme eines Fünffrankenstücks zu sehen sein, auf weiteren drei Se-