1 ff.) liegen der Kammer wie der Vorinstanz die von der Zivilklägerin mit ihrem Strafantrag eingereichten Unterlagen vor: - Elektronisch auf einer CD-ROM in den Akten enthalten sind die bereits erwähnten, insgesamt acht Aufnahmesequenzen der über dem Kassenbereich installierten Kamera (pag. 19). Alle Sequenzen zeigen einen unbestrittenermassen vom Beschuldigten am Morgen des 27. Januar 2019 ausgeführten Kassiervorgang sowie das Geschehen einige Sekunden davor und danach, das sich aber grösstenteils ausserhalb des Kamerawinkels abspielt.