Schliesslich ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Das Verhalten der Arbeitnehmer wurde durch die Videoaufnahmen nicht generell, sondern im Wesentlichen nur in Bezug auf die Tätigkeit an der gemeinsam genutzten (Steh-)Kasse überwacht, wo sich die Angestellten des Take-aways – anders als etwa bei einer klassischen Supermarktkasse – nur sporadisch und kurzzeitig aufhalten. Selbst in diesen Momenten sind die Arbeitnehmer nur von oben zu sehen und ist etwa ihr Gesicht kaum erkennbar. Weiter wurde der Kassenraum nur für eine begrenzte Zeit und auf einen konkreten Verdacht hin überwacht.