Bereits in der Einsprachebegründung hat die Verteidigung unter anderem ausgeführt, es sei aus den Akten nicht ersichtlich, wie lange die Arbeitnehmenden überwacht worden seien. Gemäss Ereignisrapport der Zivilklägerin seien über hundert Kassentransaktionen geprüft worden, was darauf schliessen lasse, dass der Beschuldigte über längere Zeit überwacht worden sei. Die Kasse werde pro Tag von ca. 30 Personen bedient.