16 ff.) enthalten teilweise Erkenntnisse aus den Videoaufnahmen bzw. interpretieren diese. Es stellt sich damit die Frage, ob diese von der Zivilklägerin als private Arbeitgeberin erlangten Beweismittel im Strafverfahren verwertbar sind oder nicht. 7.1.1 Die Verteidigung rügt in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Art. 141 StPO und beantragt, die erhobenen Videoaufnahmen infolge Unverwertbarkeit aus den Akten zu weisen (pag. 130, 144). Zur Begründung bringt sie zusammengefasst vor, die Aufnahmen würden von mindestens zwei versteckten Kameras stammen, wobei die hier einschlägige Kamera hinter der Theke an der Decke montiert gewe-