Daraufhin wurde auch der Zivilklägerin Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen (pag. 157 f.). Nachdem sich die Zivilklägerin erneut nicht hatte vernehmen lassen, erklärte die Verfahrensleiterin den Schriftenwechsel am 18. März 2020 für geschlossen (pag. 160 f.).