2. Berufung und schriftliches Verfahren Mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 meldete der Beschuldigte, privat verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, Berufung an (pag. 93). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 28. November 2019 (pag. 97 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom selben Tag eröffnet (pag. 120 f.). Am 17. Dezember 2019 reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungserklärung dem Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 128 ff.). Darin beschränkte er die Berufung auf den Schuldspruch wegen geringfügigen Diebstahls sowie auf die Sanktions-, Kos- ten- und Entschädigungsfolgen gemäss Ziff.