In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage, zu den auf CHF 1'270.00 bestimmten Verfahrenskosten und schliesslich im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 320.00 Schadenersatz und «Umtriebsentschädigung», zuzüglich 5% Zins seit dem 27. Januar 2019, an die Zivilklägerin verurteilt (Ziff. II und III des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).