Gleichzeitig erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten des geringfügigen Diebstahls schuldig, begangen am 27. Januar 2019 in Bern zum Nachteil der Zivilklägerin im Deliktsbetrag von CHF 20.00. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage, zu den auf CHF 1'270.00 bestimmten Verfahrenskosten und schliesslich im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 320.00 Schadenersatz und «Umtriebsentschädigung», zuzüglich 5% Zins seit dem 27. Januar 2019, an die Zivilklägerin verurteilt (Ziff.