Zwar reichte er mit Schreiben vom 8. Juli 2019 einen Arbeitsvertrag ein, laut welchem er per 1. September 2019 vollzeitlich als Mitarbeiter in die Firma seines Vaters eintreten wird (amtliche Akten BVD pag. 159). Es ist jedoch nicht bekannt, was die Arbeitszeiten sind, ob das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht und ob der Beschwerdeführer die Stelle überhaupt je angetreten hat. Der Beschwerdeführer ist Maler von Beruf (amtliche Akten BVD pag. 32 und pag. 35),