Im Übrigen informierten die BVD Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 25. April 2019 (in welchem sie auf das Gesuch um elektronische Überwachung antwortete), der Vollzug in einer erleichterten Vollzugsform bedinge, dass sich der Beschwerdeführer ausnahmslos an die Vorgaben und Bedingungen der Vollzugsbehörde halte und bereit sei, bei den Vorbereitungsabklärungen und der Organisation des Vollzugsplans mitzuarbeiten. Andernfalls könne die Halbgefangenschaft nicht organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall wäre die Halbgefangenschaft zu widerrufen und die Strafe im Normalvollzug zu vollziehen (amtliche Akten BVD pag.