Es geht nicht an, einen rechtskräftigen Entscheid immer wieder in Frage zu stellen und so die Fristen für die Ergreifung von Rechtsmitteln zu umgehen. Die vom Beschwerdeführer kritisierte Rechtsprechung bestand im Übrigen schon unter der Geltung des kantonalen Rechts (Urteil des Bundesgerichts 6B_1253/2015 vom 17. März 2016). Seine Ausführungen zur Anwendung des milderen Rechts sind deshalb nicht stichhaltig.