Urteil des Bundesgerichts 2C_254/2017 vom 6. Juni 2018 E. 3.2.1; siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern 2019/44 vom 25. Juni 2019 E. 3.1). Eine wesentliche Änderung der rechtserheblichen Sachumstände und damit ein Anspruch auf Neubefassung besteht allerdings nur, wenn die geltend gemachten Veränderungen geeignet sind, zu einem anderen Resultat zu führen. Gestützt auf die neuen Elemente muss für die betroffene Person ein günstigeres Ergebnis ernsthaft in Betracht fallen (Urteil des Bundesgerichts 2C_977/2017 vom 6. Juni 2018 E. 3).