15. Die POM stellte am 20. August 2019 fest, dass der Beschwerde gegen das Aufgebot zum Strafantritt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukomme (amtliche Akten POM pag. 13). Am 23. August 2019 beantragten die BVD die Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten POM pag. 15). Nach einmaliger Fristerstreckung hielt der Beschwerdeführer mit Replik vom 19. September 2019 an seinen Rechtsbegehren fest (amtliche Akten POM pag. 21).