13. Mit Verfügung vom 12. Juli 2019 widerriefen die BVD den Vollzug in Form der Halbgefangenschaft und boten den Beschwerdeführer für den 26. August 2019 zum Strafantritt im Normalvollzug auf (amtliche Akten BVD pag. 166). 14. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. August 2019 Beschwerde bei der damaligen Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern; nachfolgend: POM). Er beantragte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde sowie (amtliche Akten POM pag. 6 ff.): 1. Die Verfügung vom 12. Juli 2019 sei aufzuheben.