6. Am 3. April 2019 luden die BVD den Beschwerdeführer zu einer Besprechung des Vollzugs in Form von Halbgefangenschaft ein (amtliche Akten BVD pag. 132). Die Besprechung fand am 16. April 2019 statt (amtliche Akten BVD pag. 138). 7. Am 24. April 2019 ersuchte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, erneut um Gewährung der Vollzugsform der elektronischen Überwachung und Entscheid mittels anfechtbarer Verfügung (amtliche Akten BVD pag. 140).