4. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Vertretung des Beschwerdeführers mit CHF 1‘245.00 (inkl. Auslagen und MWST). Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 5. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste