Ferner bleibt – auch wenn nicht Streitgegenstand – zuhanden des Beschwerdeführers festzuhalten, dass seine Haft nicht illegal ist. Es besteht mit der erst im Juni 2022 endenden stationären therapeutischen Massnahme ein gültiger Rechtstitel für den Freiheitsentzug. Der Entscheid der POM erweist sich als korrekt; von einer Rechtsverweigerung kann nicht die Rede sein. Die POM entschied richtigerweise kassatorisch. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen / Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege