Auch die KoFako hielt wie gesehen fest, dass empfohlen werde, die Massnahme nun (zuerst) aufzuheben und (sodann) dem Gericht Antrag auf Prüfung der Verwahrung zu stellen. An diesem gesetzmässigen Vorgehen ändert schliesslich nichts, dass sich der Beschwerdeführer derzeit in einem Regionalgefängnis befindet.