Das wurde von der POM anerkannt. […] Es gab während des Verfahrens keine relevanten Veränderungen der Sachlage. Seitdem der Beschwerdeführer seine Strafe ganz verbüsst hat, das heisst seit dem 24. Juli 2018, muss die Massnahme aufgehoben werden, was die zuständige Behörde nie machen wollte und diese sogar unnötig verlängern wollte, was zur Folge hatte, dass das Verfahren unrechtmässig in die Länge gezogen wurde und somit die illegale Haft meines Mandanten verlängert. Das Aufhebungsverfahren wurde zuerst