62d Abs. 2. In Art. 62c Abs. 1 und 6 werden vier Varianten der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme definiert und die Voraussetzungen dafür bestimmt: a) Aussichtslosigkeit der Durch- oder Fortführung (Art. 62c Abs. 1 lit. a): Damit wiederholt Art. 62c Abs. 1 lit. a in anderen Wor-