7. Auf die Beschwerde ist somit unter Einschränkung gemäss dem Ebengenannten einzutreten. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles 8. 8.1 Wie gesehen ist zunächst zu prüfen, ob die POM die Sache zu Recht an die BVD zurückgewiesen hat. Art. 72 Abs. 1 VRPG lautet: Kann auf die Beschwerde eingetreten werden, so entscheidet die Beschwerdeinstanz in der Sache oder weist die Akten ausnahmsweise und mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurück.