Er befindet sich heute im Regionalgefängnis Burgdorf und das ist noch eine ungeeignetere Anstalt als Bostadel. Gemäss Urteil des EGMR ist die Haft in einer ungeeigneten Anstalt klar illegal und nicht kompatibel mit der Verurteilung wenn die Strafe bereits vollumfänglich vollstreckt wurde. Das ist auch der Fall wenn der Betroffene sich weigert an der Therapie teilzunehmen. [pag. 59 Akten Obergericht].