Eine Verlegung von einer Massnahmenanstalt in ein Regionalgefängnis, wenn die Strafe, wie in diesem Fall, bereits vollzogen wurde, und die Verlegung damit begründet ist, dass die Massnahme nicht vollzogen werden konnte und somit aussichtslos ist, ist jedoch klar illegal. Dieser Fall […] verstösst gegen Art. 5 EMRK, denn die Weigerung des Verurteilten eine Therapie zu machen ist keinen Grund dafür, ihn in einer ungeeigneten Anstalt festzuhalten. Ob die maximale Dauer der Massnahme abgelaufen ist oder nicht ändert nichts an dieser Situation, denn nach Art.