3 nalgefängnis. Das Bundesgericht hat die Haft in einer ungeeigneter Anstalt für ein paar Monaten toleriert, bis die Behörde eine geeignete Anstalt gefunden hat (BGE 142 IV 105). Eine Verlegung von einer Massnahmenanstalt in ein Regionalgefängnis, wenn die Strafe, wie in diesem Fall, bereits vollzogen wurde, und die Verlegung damit begründet ist, dass die Massnahme nicht vollzogen werden konnte und somit aussichtslos ist, ist jedoch klar illegal.