3. Alle Kosten, das Honorar des amtlichen Verteidigers inbegriffen, aller Instanzen werden vom Kanton Bern getragen. 4. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird gutgeheissen und Frau Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin von A.________ ernannt. In ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2019 beantragte die POM, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei (pag. 27 Akten Obergericht). Dasselbe beantragte die Generalstaatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom