4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 28. Januar 2018 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit den Anträgen (pag. 1 f. Akten Obergericht): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 9. Januar 2019 sei abzuändern indem die Beschwerde gutgeheissen wird und die Massnahme nach Art. 59 StGB sofort aufgehoben wird. Herr A.________ wird zudem sofort freigelassen. 2. Es wird festgestellt, dass die Haft seit 24. Juli 2018 bis zur Freilassung illegal ist und zu Fr. 200.- pro Tag entschädigt werden muss.