30 Akten POM). Nachdem die Sistierung aufgehoben war, machte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 geltend, der angefochtene Entscheid müsse aufgehoben werden und dürfe zufolge Devolutiveffekts nicht zur Neubeurteilung an die BVD zurückgewiesen werden. Vielmehr müsse die POM feststellen, dass die stationäre Massnahme zum Scheitern verurteilt und somit zwingend aufzuheben sei (pag. 71 ff. Akten POM).