2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 31. Juli 2018 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion (nachfolgend: POM) mit dem Antrag, es sei die Verfügung vom 28. Juni 2018 abzuändern, im Sinne, dass die stationäre Massnahme sofort aufgehoben und er sofort freigelassen werde, da er seine Strafe von 6.5 Jahren verbüsst habe (pag. 12 Akten POM). Am 18. Oktober 2018 sistierte die POM das Beschwerdeverfahren bis zum gerichtlichen Entscheid über die Verlängerung der stationären Massnahme (pag. 30 Akten POM).