freigesprochen wurde von der Anschuldigung der groben Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 6. Oktober 2018 auf der Autostrasse A8 L Interlaken, Abschnitt Interlaken West – Därligen, durch zweimaliges unbegründetes starkes Abbremsen (Schikane-Stopp); unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2'695.50 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte; und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'300.00 (Gebühren Staatsanwaltschaft von CHF 300.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1'000.00) an den Kanton Bern; II. A.________ wird schuldig erklärt: