Hinzu kommen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren (pag. 142), welche ebenfalls dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt werden. Die verbleibenden (auf den rechtskräftigen Freispruch entfallenden) erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'300.00 wurden dem Kanton Bern rechtskräftig auferlegt. 18. Oberinstanzliche Verfahrenskosten