Mit der erneuten Delinquenz innerhalb der Probezeit der mit Urteil des Obergerichts vom Kanton Bern vom 5. April 2018 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe legte der Beschuldigte jedoch eine gewisse Unbelehrbarkeit an den Tag. Um trotz der Verweigerung des bedingten Straffvollzugs für die neue Strafe den verbleibenden Bedenken zu entgegnen, ist im Sinne der Ausführungen der Vorinstanz eine Verwarnung und kumulative Verlängerung der Probezeit um ein Jahr auszusprechen.