Weiter ist der Beschuldigte dreifach vorbestraft (pag. 181), davon zweimal einschlägig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (pag. 219 f.). Zudem wurde dem Beschuldigten der Ausweis bereits dreimal entzogen, einmal im Jahr 2010 für einen Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, einmal im Jahr 2012 für sechs Monate wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn und von 2015 bis 2016 für zwölf Monate wegen Missachtens des Vortritts mit Unfall (pag. 221), was sich grundsätzlich negativ auf die Täterkomponenten auswirkt. Der Beschuldigte geht einer geregelten Arbeit nach und ist verlobt (pag. 112, Z. 21 ff.), was sich neutral auswirkt.