23 Lenkrads nach dem Rugentunnel mindestens den Mindestabstand versucht zu halten, was der Beschuldigte offensichtlich nicht getan hat. Der Beschuldigte wusste um die Bewegung des Lenkrades und fuhr dem vorausfahrenden Fahrzeug trotzdem während mindestens 30 s bzw. gut 400 m mit einem Abstand von lediglich 5 m auf.