34 Abs. 4 SVG handelt es sich um eine wichtige Verkehrsregel von grundlegender Bedeutung. Sie soll gewährleisten, dass das nachfolgende Fahrzeug bei überrraschendem Bremsen des vorderen Fahrzeugs rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_502/2016 vom 13. September 2016 E. 3). Mit dem Auffahren während rund 30 s resp.