10. Vorbemerkungen Vorab ist festzuhalten, dass der erstinstanzliche Freispruch von der Anschuldigung der groben Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen durch zweimaliges unbegründetes starkes Abbremsen (Schikane-Stopp), in Rechtskraft erwachsen ist. Bezüglich der rechtlichen Ausführungen dazu ist auf die erstinstanzlichen Erwägungen zu verweisen (pag. 178 ff., S. 27 ff. der Urteilsbegründung).