19 es konsequenterweise nicht. In dubio pro reo ist nach dem Gesagten von ca. einer halben Minute auszugehen. Es ist festzuhalten, dass grundsätzlich alle gemachten Aussagen der Zeugen glaubhaft sind und übereinstimmen. Die Aussagen über das Hupen, den Warnblinker und das Zeigen des Mittelfingers stellen dabei unbeachtliche Nebensächlichkeiten dar, welche die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Befragten eher stärkt.