Bei einfacher Berechnung des Tempos und der Zeit hätte der Zeuge H.D.________ aber schnell bemerken müssen, dass die zurückgelegte Distanz weder mit der Zeit noch mit dem Tempo übereinstimmen kann. Dass er dies nicht hinterfragt hat, zeigt jedoch, dass er die Tatsachen so wiedergegeben hat, wie er sie subjektiv wahrgenommen hat. Sodann stimmt die zeitliche Angabe mit derjenigen vom Zeugen E.________ überein, hat dieser auch von einer halben Minute oder einer Minute gesprochen (pag. 120). Aussagen des Beschuldigten hierzu gibt