dass metrische Schätzungen während der Fahrt für Laien oftmals schwierig vorzunehmen sind und sich der Zeuge H.D.________ zu diesem Zeitpunkt nicht primär auf die zurückgelegten Meter, sondern auf die Fahrweise des Beschuldigten konzentriert haben dürfte (vgl. pag. 8, Z. 43 f.). Sodann spricht diese abweichende Aussage deutlich für die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen H.D.________, da er direkt schilderte, wie er es empfunden hat und dabei das Auffahren auf eine kurze Distanz herunterspielt. Bei einfacher Berechnung des Tempos und der Zeit hätte der Zeuge H.D._____