51, Z. 130 f.), was er als Ortskundiger nicht gesagt hätte, wenn das Blockieren unmittelbar bei der Ausfahrt Därligen gewesen wäre. Weiter hat es nach der Ausfahrt Därligen in Fahrtrichtung Leissigen – wie auf der ganzen Strecke nach dem Rugentunnel bis zur besagten S-Kurve – nur kleine Strassenwindungen. Von einer eigentlichen Kurve, bei welcher der Beschuldigte unter den gegebenen Umständen bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h wegen der Kurve selbst allenfalls hat bremsen müssen (pag. 52, Z. 141 f.), ist erst rund einen Kilometer nach der Ausfahrt Därligen, d.h. kurz vor der Einfahrt Därligen zu sprechen.