Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab er sodann zu Protokoll, man könne gar nicht so nahe ranfahren, dass man die Motorhaube nicht sehen könne. Er sei nicht lebensmüde, habe keinen Airbag und kein ABS. Er sei sicher nicht so nahe aufgefahren. Auf die explizite Frage, ob er nahe aufgefahren sei, antwortete er: «nicht bewusst. Es wäre mir nicht aufgefallen, dass es zu nahe wäre» (pag. 51, Z. 96-101). An der Hauptverhandlung sagte er schliesslich aus, er sei nicht zu nahe aufgefahren. Er wolle weder sich selbst noch jemand anderes gefährden (pag. 113, Z. 29 f.).