Dabei kann offengelassen werden, ob bei stockendem Kolonnenverkehr die Motorhaube immer zu sehen ist oder nicht, wollte der Zeuge H.D.________ mit seiner Aussage doch letztlich ausdrücken, dass der Beschuldigte sehr nahe aufgefahren sei. Sodann könnte zwar das abwechselnde Schwenken nach links und rechts – wie vom Beschuldigten angenommen und mit «Ausscheren» bezeichnet (pag. 236) – zu leichten optischen Täuschungen führen, jedoch führt dieses Schwenken einmal zu einem grösseren und einmal zu einem kleineren getäuschten Abstand und die Sichtweise der Zeugen E.