Um somit genau herausfinden zu können, was H.D.________ wirklich gesehen habe, müssten die beiden Fahrzeuge in exakt gleicher Konstellation nachgestellt werden. Hinzu komme, dass der Abstand zum Auto des Beschuldigten für beide Zeugen auch dadurch schlecht einschätzbar gewesen sei, da das Fahrzeug bedingt durch den technischen Defekt links und rechts ausgeschert sei. Diese Unregelmässigkeiten würden das Bild im Rückspiegel sehr schnell verändern, was ein genaues Abschätzen schwierig mache. Auch für die Zeugen E.________ im nachfolgenden Fahrzeug müsse dies eine Schätzung erschwert haben. Sodann führt der Beschuldigte aus, die Aussage des Zeugen H.D.________ sei widersprüchlich.