Weiter führt der Beschuldigte aus, ein so nahes Auffahren, dass die Motorhaube nicht mehr sichtbar sei, sei gar nicht möglich. Selbst bei einer stehenden Fahrzeugkolonne sei zu jeder Zeit die Motorhaube eines nachfahrenden Fahrzeuges zu sehen. Das Fahrzeug des Beschuldigten sei zwar älter, doch es sei weder tiefergelegt noch habe es eine unübliche Karosserieform. Es sei somit zu jeder Zeit in einem korrekt eingestellten Rückspiegel wahrnehmbar gewesen. Wie viel der Fahrer des vorderen Fahrzeuges denn schlussendlich wahrnehme, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Um somit genau herausfinden zu können, was H.D.___