Danach fuhr der Beschuldigte dem Fahrzeug von H.D.________ während mindestens 30 Sekunden und rund 416 m sehr nahe, d.h. mit einem Nachfahrabstand von 5 Metern bzw. 0.36 Sekunden, auf. Auf dieser Strecke hat es auf der einspurigen Autostrasse eine Leitplanke (siehe Aussagen F.E.________: pag. 118 Z. 35 ff.; Plädoyer RA B.________: pag. 126 unten und pag. 127 oben).