Von der Verteidigung wird weiter gerügt, dass die Zeugen an der Hauptverhandlung weniger detailreich ausgesagt hätten als bei der Polizei (pag. 124 f.). Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Gerichtspräsidentin die Zeugen nur noch zu den wesentlichen Punkten befragt hat und andererseits darauf, dass das Ereignis im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits ein Jahr zurücklag, womit an den Detaillierungsgrad der Aussagen niedrigere Anforderungen zu stellen sind.