116 Z. 35), festgestellt werden. Dass der Zeuge H.D.________ eine gute Sicht nach aussen und in den Wagen des Beschuldigten hatte, zeigt denn auch seine Beschreibung zum Verhalten des Beschuldigten betreffend Schikanestopp (Der Beschuldigte war angespannt, hielt seine Hand vor den Mund und sah nach unten, so als ob er im Innenraum etwas suchen würde: pag. 8 Z. 51-55), welche vom Beschuldigten bestätigt wird (Er habe nachgeschaut, ob ein Pedal eingeklemmt sei: pag. 113 Z. 36). F.E.________ und H.E.________ geben an, dass der Abstand des Beschuldigten zum vorderen Fahrzeug weniger als eine Wagenlänge bzw. ca. eine Wagenlänge betragen habe.